New Hampshire erlaubt War Driving
US-Gesetzesentwurf sieht Straffreiheit bei Einbruch in ungeschütztes Funknetz vor | Betreiber der WLAN-Netze müssten auch für entsprechende Sicherheit Sorge tragen | Relativ hohe Sicherheit bereits bei einfachen Maßnahmen möglich
Der US-Bundesstaat New Hampshire plant ein Gesetz, nach dem der Einbruch in ungeschützte Funknetze gesetzlich nicht bestraft werden soll.
Das so genannte War Driving, die Suche nach offenen WLAN-Netzen [Wireless Local Area Network], wäre demnach legal.
Der Gesetzesentwurf, die House Bill 495, nimmt damit die Netzwerk-Administratoren in die Verantwortung, die dafür Sorge zu tragen haben, ihre WLAN-Netze auseichend abzusichern.
Der Fehler des Betreibers, sein Netzwerk nicht ausreichend abzusichern, wird als fahrlässig gewertet.
Klärung der Rechtslage
Rechtsexperten fürchten nun eine Erschwerung der Strafverfolgung von echten Kriminellen, die aus ungesicherten WLAN-Netzen ihren Vorteil zeihen.
Die Electronic Frontier Foundation [EFF] hingegen bezeichnet das geplante Gesetz als erleuchtend, da so endlich die Rechtslage in diesem Bereich geklärt werde.
Auch Mark Rasch, ehemaliger Mitarbeiter der Abteilung gegen Computerkriminalität im US-Justizministerium, betrachtet die Sichtweise im neuen Gesetzesentwurf als durchaus sinnvoll.
Wenn die Netzwerkbetreiber Einbrüche in ihre Funknetze gesetzlich verfolgen wollen, sollten sie erst einmal für die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen sorgen.
Riskanter Pfusch
Meldungen über zahllose ungeschützte WLANs haben der Technik einen schlechten Ruf in puncto Sicherheit eingebracht.
Dass dem so ist, liegt nicht daran, dass es sich generell um eine unsichere Technologie handelt, sondern an der Konfiguration des Equipments. Die Standardeinstellung der Hersteller zielt nämlich auf schnelle Inbetriebnahme des WLAN und einfaches Log-in für den User.
Schon die relativ einfache Kombination aus Unterdrückung des Netzwerknamens - Unbefugte müssten ihn erraten -, Authentifizierung der einloggenden MAC-Adresse [Hardware-Kennnummer] und einfache DES-Verschlüsselung [ab 40 Bit] ergibt ein gewisses Maß an Sicherheit.
Für unternehmenskritische Anwendungen empfiehlt sich zusätzlich das Aufsetzen eines Virtual Private Network [VPN], das mit Triple DES [128 Bit] oder dem neuen Standard-Algorithmus Rijndael verschlüsselt ist
Quelle: fuzo
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